Walter Wippersberg
Ein Bischof in Not
(Erschienen in »Der Standard / Kommentar der anderen« 25.10.2011)
Selten genug amüsiere ich mich bei der morgendlichen Zeitungslektüre. Am Samstag, dem 22.10.2011, war’s endlich wieder so weit, denn im »Standard« stand zu lesen: »Kapellari fordert Geldstrafe bei Zölibatsbruch«. Das hat, wie ich später im Internet nachlesen konnte, nicht nur zu meiner Erheiterung beigetragen. Da kann man – das bietet sich halt einfach an – recht originelle Vorschläge für Straftarif-Listen finden, aber zum Beispiel auch diesen geposteten Seufzer: »Schade, dass man nicht mehrmals aus der Kirche austreten kann!«
In mehreren Postings wird die Frage aufgeworfen, ob der Grazer Oberhirte denn auch wirklich wisse, was unter Zölibat zu verstehen sei. Und das wird aus dem »Standard«-Artikel ja in der Tat nicht ganz klar, ob Egon Kapellari da nicht was verwechselt. So versuche ich herauszufinden, was genau er gesagt hat, und im Internet findet man alles, also auch dies:
»Der Zölibat ist zumal unter den heutigen Gesamtbedingungen wohl nur dann überzeugend lebbar, wenn wir uns tief in die drei Evangelischen Räte einwurzeln und reichlich das tun, wozu ich im jüngsten Hirtenbrief eingeladen habe, nämlich Beten, Fasten und Teilen. All das sind miteinander kommunizierende Gefäße. Wer als Priester in eine Berufs- und Berufungskrise geraten ist oder wer schon lange in einem falschen Kompromiss steht, der sollte unter dem Thema ›Armut‹ eine fast wehtuende großzügige Spende z.B. für Hungernde geben und würde dann leichter atmen. Und es könnten dann viele Arme eine zeitlang materiell ein wenig besser leben, weil ein Priester es schwer hat, einem Versprechen treu zu sein, das er vor Jahren ernsthaft gegeben hat und an dem er dennoch festhalten will.« Das hat Kapellari wortwörtlich gesagt, am 19. September 2011 bei der 54. Pfarrerwoche im Schloß Seggau – und viel verschwurbelter kann man sich nicht ausdrücken. Er wird sich jetzt wohl mißverstanden fühlen – und hat es sich selber zuzuschreiben.
Auch wenn, was er sagt, nicht ganz danach klingt, gehe ich davon aus, daß einer wie Kapellari weiß, daß Zölibat nicht mehr und nicht weniger als Verpflichtung zu Ehelosigkeit heißt. Also kann sein Rat, sich selbst Geldbußen aufzuerlegen, nicht an jene Priester gerichtet sein, die nicht (mehr) zölibatär leben, denn ein Kleriker, die geheiratet hat, ist de facto ja keiner mehr, er verliert in aller Regel den »klerikalen Stand«, wird »laisiert«. (De jure ist das komplizierter, im Codex Iuris Canonici, Can. 290, heißt es nämlich: »Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig«.) Kapellari wendet sich offenbar an jene, die »schon lange in einem falschen Kompromiss« stehen und leben – also an (so wie ich es sehe) eine Mehrheit der Klerikern, die in – salopp formuliert – schlampigen sexuellen Beziehungen leben.
Was Kapellari ihnen vorschlägt, das läßt natürlich (nicht nur mich, auch viele Internet-Diskutierer) an schlimme Dinge wie Ablaß-Handel denken: Geld gegen Sündenvergebung. Aber so meint – ich unterstelle das einfach – der Grazer Bischof das wohl nicht. Weil ich an das Gute im Menschen, also auch an das Gute in Bischöfen, glaube, vermute ich: Kapellari will seinen Mitbrüdern irgendwas anbieten, womit sie ihr vermutlich doch schlechtes Gewissen ein bisserl beruhigen könnten. Doch wie patschert er das anstellt! Im Internet wird ihm deshalb Senilität unterstellt, es wird auch über die psychotropen Wirkungen von zu viel Weihrauch spekuliert. Ich tendiere zu Milde und Nachsicht und frage mich: Wie verzweifelt muß der arme Mann sein, daß er verbal so herumeiert? Er kann freilich, das muß man ihm zugestehen, gar nicht anders, weil sich zu diesem Thema, stellt man grundsätzliche kirchliche Positionen nicht in Frage, halt nix Gescheites sagen läßt.
Dabei könnte die katholische Kirche den Klerikern, die ob ihrer fleischlichen Sünden ein schlechtes Gewissen plagt, durchaus helfen. Auf zweierlei Art sogar.
An die Verwirklichung der ersten Möglichkeit glaube ich – zugegeben – nicht. Aber theologisch wäre es durchaus denkbar, daß man von der Behauptung abrückt, Geschlechtsverkehr sei nur in der Ehe erlaubt. Aus der Bibel heraus läßt sich das nämlich kaum glaubwürdig begründen. Das sechste Gebot heißt im alttestamentarischen Original ja nicht »Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!« sondern »Du sollst nicht ehebrechen!« Wenn also zwei Unverheiratete »einander erkennen«, also den Beischlaf pflegen, dann wird dabei keine Ehe gebrochen, also auch nicht gegen das sechste Gebot verstoßen. Doch, wie gesagt, zu dieser Lehrmeinung wird man sich wohl nicht durchringen. Da gibt es der Schatten zu viele, über die man springen müßte.
Die zweite Möglichkeit wäre einfach: Der Zölibat könnte von heute auf morgen abgeschafft werden. Es müßte sich nur ein Papst dazu durchringen. Man braucht den Zölibat ja längst nicht mehr. Als man ihn im 11. Jahrhundert eingeführt hat, geschah dies nicht aus moralischen, sondern auch machtpolitischen Gründen. Um den römischen Zentralismus abzusichern, durften nun die Priester und vor allem die höheren geistlichen Würdenträger keine legitimen Erben mehr haben. (Kinder ja, aber keine erbberechtigten.) Wären die Kleriker (weiterhin) verheiratet gewesen, so wären irgendwann einmal die Pfarren und Bistümer wie Adelstitel und Adelsbesitz vererbt, die römische Zentralgewalt damit geschwächt worden. So aber konnte jeder Bischof eine frei werdende Pfarrei jedesmal neu und nach seinem Belieben besetzen, der Papst nach dem Tod eines Bischofs jedesmal neu entscheiden. Das »Durchgriffsrecht« von ganz oben bis ganz unten blieb stets gewahrt.
Da die Gefahr, daß Pfarren und Bistümer vererbt würden, heute viel geringer ist als im Mittelalter, könnte der Zölibat also einfach auch wieder verschwinden. Ein Papst – gewiß nicht der derzeitige, aber vielleicht schon sein Nachfolger – wird diesen Schritt wohl auch setzen müssen. Wenn er es tut, dann könnte er sich dabei sogar auf einen berufen, der das Christentum, wie wir es heute kennen, recht eigentlich erfunden und begründet hat, auf den Apostel Paulus nämlich, der im 1. Brief an Timotheus das geschrieben hat: »Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe. Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen?« (1. Tim 3, 1-6)
Mit dieser (selten zitierten) Bibelstelle ließe sich – da sind sogar Dogmen theologisch schon viel fadenscheiniger begründet worden – gut und gerne ab- und herleiten, daß die Priester sogar zu verpflichten seien, in den christlichen Ehestand einzutreten.